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Verhaltenskodex

Die Pan Technik AG und Ihre Organe wollen ein Arbeitsumfeld schaffen, das die Zufriedenheit am Arbeitsplatz, Respekt, Verantwortung und die Wertschätzung aller Mitarbeiter, Klienten, Kunden und anderen Interessenvertreter fördert. Unser Umgang mit Geschäftspartnern, Investoren, Kunden, Kollegen und Behörden ist gekennzeichnet von Ehrlichkeit, Gerechtigkeit und Verantwortungsbewusstsein.

 

Wahrung der Rechtsordnung

Verhalten Sie sich immer so, dass Sie den Interessen und Verhaltensweisen, die zum Nachteil unserer Ziele sind, zu unterlassen. Wenn Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Verhalten oder dem eines Kollegen haben, nehmen Sie bitte zur Klärung sofort mit Ihrem Vorgesetzten Kontakt auf.

 

Die verbotenen Verhaltensweisen, die unten aufgeführt werden, stellen keine umfassende Liste dar, da das Unternehmen nicht mit Weitsicht bestimmen kann, was in jeder Situation unangemessenes Verhalten ist. Darüber hinaus schränkt das Unternehmen sein Recht nicht ein, Mitarbeiter lediglich wegen der unten aufgeführten verbotenen Verhaltensweisen zu disziplinieren oder zu entlassen. Ein Verstoß durch verbotenes Verhalten, wie unten aufgeführt, oder jedes andere Verhalten, welche vom Management als unangemessen erachtet wird, kann für Sie Disziplinarmaßnahmen zur Folge haben, einschließlich mündlicher oder schriftlicher Verwarnungen, Suspendierung ohne Bezahlung, Versetzung oder mögliche Kündigung.

  

Die folgende Liste enthält Beispiele für Verhaltensweisen, die als unangebracht gelten und zu Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Kündigung führen können. Beachten Sie wiederum, dass dies keine vollständige Liste ist, und seien Sie sich bewusst, dass andere Verhaltensweisen ebenfalls zu Disziplinarmaßnahmen führen können.

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  • Handgreiflichkeiten oder Belästigung von Kollegen oder Kunden.

 

  • Verwendung von obszöner oder anderweitig unangemessener Sprache oder eines solchen Verhaltens am Arbeitsplatz.

 

  • Grober Unfug, der entweder Kolleginnen und Kollegen ablenkt oder Gefahren für andere schaffen könnte.

 

  • Kriminelle Aktivitäten am Arbeitsplatz oder außerhalb des Arbeitsplatzes.

 

  • Der Besitz. die Benutzung, der Verkauf, Verhandlungen über den Verkauf oder unter dem Einfluss zu stehen von Alkohol, Drogen oder anderen Betäubungsmitteln während der Arbeitszeit auf den Unternehmensanlagen (einschließlich Fahrzeuge des Unternehmens), in Unternehmensbekleidung oder während einer Geschäftstätigkeit für das Unternehmen. 

 

  • Mitarbeiter dürfen nicht durch die Entgegennahme von Gefälligkeiten beeinflusst werden; ebenso ist es ihnen nicht erlaubt, andere durch Gefälligkeiten zu beeinflussen. Mitarbeiter dürfen nur Bewirtungen in üblichem Rahmen und symbolische, den Umständen angemessene Geschenke annehmen. Bei Zweifeln holt der Mitarbeiter den Rat bzw. die Zustimmung der jeweiligen Geschäftsführung ein. Kein Mitarbeiter darf von Dritten Geschenke folgender Art akzeptieren oder sie Dritten anbieten, ungeachtet vom Wert des Geschenks: Geld, Darlehen, Provisionen oder ähnliche Vorteile in Geldform.

 

  • Fälschung der geleisteten Arbeitsstunden von Ihnen oder einem anderen Mitarbeiter. Fälschung von sonstigen Dokumenten zur Beschäftigung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Personalakten Dokumente zur Überprüfung der Beschäftigung, innerbetriebliche Kommunikation, Kommunikation mit Personen außerhalb des Unternehmens, Kostenaufstellungen, usw.

 

  • Bei allen Geschäftsaktivitäten und Beziehungen wird ein Höchstmaß an Integrität erwartet. Jede Form von Korruption, Bestechung, Erpressung und Veruntreuung ist strikt verboten. Diebstahl oder Zerstörung von Eigentum des Unternehmens oder von Besuchern, Kunden oder Kollegen.

 

  • Der Besitz von potenziell gefährlichen Gegenständen, wie Feuerwaffen, Waffen, Chemikalien, usw., ohne vorherige Genehmigung.  

 

  • Unbefugte oder übermäßige Nutzung von Eigentum des Unternehmens oder des Eigentums von Besuchern, Kunden, Kolleginnen und Kollegen, einschließlich aber nicht beschränkt auf, Fahrzeuge, Zubehör, Telefone, E-Mail und Computer.

 

  • Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens oder von sonstigen vertraulichen oder geschützten Informationen des Unternehmens, seiner Kunden oder Kollegen. 

 

  • Ungehorsam, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Weigerung eine gewünschte oder geforderte Arbeitsaufgabe zu erfüllen.

 

  • Versäumnis oder grundsätzliche Vernachlässigung der Sicherheitsregeln und Verfahren.

 

  • Übermäßige Unpünktlichkeit oder Abwesenheiten.

 

  • Rauchen in nicht dafür ausgewiesenen Bereichen.

 

  • Das Leisten nicht genehmigter Überstunden.

 

  • Anwerbung von Kolleginnen und Kollegen auf dem Firmengelände.

 

  • Versäumnis, sich entsprechend zu kleiden. Versäumnis, Ihren Arbeitsplatz in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand zu halten. Versäumnis, medizinische Atteste für eine Abwesenheit aus medizinischen Gründen von mehr als zwei Tagen zu präsentieren.

 

  • Verhalten außerhalb der Dienstzeit, das die Glaubwürdigkeit des Unternehmens oder dessen Ruf beeinträchtigen könnte.

 

  • Beschäftigung außerhalb, die Ihre Fähigkeit, Ihre Arbeit in diesem Unternehmen auszuführen beeinträchtigt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, eine solche bei einem Konkurrenten des Unternehmens. 

 

  • Glücksspiel auf dem Firmengelände.

 

  • Schlafen oder Vernachlässigung der Aufgaben am Arbeitsplatz.

 

  • Unerlaubte Zuwendungen im Zusammenhang mit dem Geschäft des Unternehmens entgegenzunehmen.

 

  • Schlüssel zum Eigentum des Unternehmens an unbefugte Personen auszuleihen oder die Erlaubnis, Nachschlüssel anzufertigen.

 

  • Abwesenheit vom Arbeitsbereich ohne vorherige Genehmigung.

 

  • Belästigung oder Diskriminierung gegenüber einem Mitarbeiter, Kunden oder Besucher aufgrund der Rasse, der Religion, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Alters, der Behinderung oder der nationalen Herkunft einer solchen Person. Schlechtreden oder Verbreitung von Gerüchten. 

 

  • Üble Nachrede Schlechtreden oder Verbreitung von Gerüchten.

 

  • Geschenke, Bewirtungen, Einladungen

 

  • In keiner Phase der Produktion darf auf Kinderarbeit zurückgegriffen werden.

 

 

Wie bereits angedeutet, kann der Verstoß gegen Unternehmensrichtlinien oder Verfahrensweisen zu disziplinarischen Maßnahmen führen. Das Unternehmen fördert ein System der gestaffelten Disziplinarmaßnahmen, abhängig von der Art des verbotenen Verhaltens. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, gestaffelte Disziplinarmaßnahmen auszuüben, und kann einen Mitarbeiter disziplinieren oder ihm kündigen, wenn er gegen die Verhaltensregeln verstößt, oder wenn die Qualität oder der Wert seiner Arbeit nicht die Erwartungen erfüllt.

 

Nochmals, unser Versuch mit gestaffelten Disziplinarmaßnahmen bedeutet keinen Vertrag mit Ihnen oder dass Ihre Beschäftigung etwas anderes, als eine "nach Belieben" ist. Als Teil unseres gestaffelten disziplinarischen Systems und basierend auf der Art des Verstoßes des Mitarbeiters, versucht das Management, dem Mitarbeiter zunächst eine mündliche Verwarnung zu geben, dann eine oder mehrere schriftliche Abmahnungen, und wenn das Verhalten sich nicht ausreichend ändert, erfolgt eine eventuelle Herabstufung, Versetzung, Suspendierung oder Kündigung.

 

Ihr Vorgesetzter wird alles aufwenden, damit Sie auf die ergriffenen Disziplinarmaßnahmen reagieren können. Seien Sie sich bewusst, dass das Unternehmen nicht verpflichtet ist, etwaigen disziplinarischen Verfahren oder Beschwerdeverfahren zu folgen, und dass Sie ohne irgendein Verfahren diszipliniert werden können oder Ihnen gekündigt werden kann. Mit ihrem Einverständnis mit Pan Technik AG und ihren Firmen zu arbeiten, haben Sie zugestimmt, den Regeln der Unternehmen zu folgen und Verhaltensweisen, die zum Nachteil unserer Ziele sind, zu unterlassen. Wenn Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Verhalten oder dem eines Kollegen haben, nehmen Sie bitte zur Klärung sofort mit Ihrem Vorgesetzten Kontakt auf.

 

Mit Ihrem Einverständnis mit Pan Technik AG und ihren Firmen zu arbeiten, haben Sie zugestimmt, den Regeln der Unternehmen zu folgen und Verhaltensweisen, die zum Nachteil unserer Ziele sind, zu unterlassen.

 

 

 

Verwaltungsrat

 

Pan Technik AG                                     

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